
(Protokoll: 46242/UK 17.04.2019 Amt für Zoll- und Monopole)
DIE NORM VERLANGT, DASS DAS VEREINFACHTE BEGLEITDOKUMENT AB DEM 1. OKTOBER 2020 ELEKTRONISCH WIRD.
Es ist möglich, die gesetzlichen Bestimmungen für die Verwaltung und Übermittlung des e-DAS(die elektronische Version des vereinfachten Begleitdokuments) an das Informationssystem der Zoll- und Monopolagentur (ADM) einzuhalten, ohne dass diese Verwaltung an Cloud-Systeme oder Intermediäre außerhalb Ihres Unternehmens übertragen werden muss.
IDA-DAS (Telematisierung von Erdöldokumenten)
- Verwaltung von Basisarchiven und -tabellen
- Automatischer Import von Verbrauchsdaten oder manuelle Dateneingabe des Dokuments E-DAS 01/10/2020
- Automatische Web-Service-Lieferung des elektronischen Dokuments an den ADM:
- „DRAFT DAS“ -Management mit Wiederherstellung von SRC Unique Code, seine Glyphe / QR-Code und Drucken von DAS-Dokument.
- Benachrichtigung über den Abschluss des DAS;
- Automatische Erzeugung von Antwortdateien/Benachrichtigungen, die an den ADM für E-DAS gesendet werden sollen
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